Was wird von der Krankenkasse bezahlt?

Die folgenden Leistungen werden ohne Franchisenbelastung durch die Grundversicherung vergütet:

  • Fr. 150.– an einen Geburtsvorbereitungskurs
  • Schwangerschaftskontrollen bei der Hebamme oder beim Arzt
  • Wochenbettbetreuung bei Ihnen zu Hause 10-16 Besuche jeweils 1 Stunde bis zum 56. Tag postpartal. Auf ärztliche Verordnung auch mehr und länger
  • 3 Stillberatungen
  • 1 Nachkontrolle im Zeitraum von 6-10 Wochen nach der Geburt bei der Hebamme oder ihrem Arzt
  • Die Wochenbett-Piquettleistung von Fr. 115.– wird von der Grundversicherung nicht übernommen, aber von vielen Gemeinden oder eventuell von Ihrer Zusatzversicherung